Allgemeine Geschäftsbedingungen des WU ZBP Career Center für Unternehmen

§ 1 Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle zwischen der WU ZBP Career Center GmbH (das „ZBP“) und Unternehmern gem. § 1 Abs 1 Z 1 KSchG („Kunden“) abgeschlossenen Verträge. Für die Teilnahme an der vom ZBP (mit)veranstalteten Karrieremesse Career Calling und der Langen Nacht der Unternehmen gelten eigene Bedingungen.

Diese AGB gelten auch für die Nutzung der vom ZBP unter my.zbp.at betriebenen Online-Plattform („ZBP Karriereplattform“) durch Kunden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden, die zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind zur Gänze unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese dem ZBP zur Kenntnis gebracht wurden.

Mündliche oder anderslautende schriftliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Geschäftsführung des ZBP schriftlich bestätigt worden sind. Sofern für einen Auftrag von diesen AGB abweichende Sonderregelungen vereinbart wurden, erlöschen diese mit der Erledigung des Auftrages und beziehen sich nicht auf weitere Geschäfte.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es eines weiteren ausdrücklichen Hinweises seitens des ZBP bedarf. Geänderte Bedingungen werden durch einen Hinweis auf deren Geltung durch das ZBP und deren Bereitstellung auf der Webseite des ZBP (www.zbp.at) wirksam.

Geschlechtsspezifische Begriffe, die in diesen AGB verwendet werden, sind geschlechtsneutral zu verstehen und sprechen stets sämtliche Geschlechter gleichermaßen an.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss:

Angebote des ZBP sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich Verbindlichkeit zugesagt ist. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung, durch Rechnungslegung oder Leistungserbringung kommt ein Vertrag zustande. Dies gilt auch bei der Buchung von Produkten online über die ZBP Karriereplattform.

Der Kunde ist an Anfragen oder Angebote eine Woche ab deren Eingang beim ZBP gebunden, sofern nicht eine längere Bindungsfrist vereinbart oder üblich ist oder der Kunde in der Anfrage oder dem Angebot ausdrücklich eine kürzere Bindungsfrist erklärt hat.

Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung durch das ZBP von der Anfrage bzw. dem Angebot ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Bestätigung des ZBP zustande, es sei denn, dass der Kunde binnen 3 Tagen widerspricht.

§ 3 Preise, Fälligkeit, Verzug:

Preise: Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die auf der ZBP Karriereplattform oder in den Produktunterlagen bzw. konkreten Angeboten

angegebenen Preise. Alle vom ZBP genannten Preise verstehen sich netto, in Euro und ohne Umsatzsteuer und ohne anwendbare Gebühren und Abgaben.

Bei nicht vorhersehbaren außergewöhnlichen Kostenerhöhungen (etwa für Personal oder Fremdleistungen oder im Fall von Währungsschwankungen) ist das ZBP berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

Fälligkeit: Das Entgelt ist mit Rechnungserhalt sofort zur Zahlung fällig. Das ZBP ist zur Rechnungslegung bereits vor Leistungserbringung berechtigt.

Verzug: Im Falle des Verzugs werden (verschuldensunabhängig) Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. geschuldet. Im Falle einer Mahnung hat das ZBP darüber hinaus das Recht, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 30 je Mahnung in Rechnung zu stellen. Weiters schuldet der Kunde den Ersatz der zweckentsprechenden Betreibungskosten.

Das ZBP ist im Verzugsfall außerdem berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Erhalt der vollständigen Bezahlung einstweilig einzustellen oder nach erfolgloser schriftlicher Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Die Einstellung der Leistungserbringung ändert den bestehenden Vertrag (insb. die Vertragsdauer) nicht.

Verzugsfolgen für Partnerunternehmen: Hat ein Kunde eine Partnerschaft abgeschlossen und das Entgelt dafür bis Ende Februar des jeweiligen Jahres nicht beglichen, gelten für die Dauer des Verzugs die regulären Preise und nicht die für Partnerunternehmen reduzierten Partnerpreise. Auch die kostenlosen Leistungen aus der Partnerschaft können für die Dauer des Verzugs nicht in Anspruch genommen werden.

Rechnungslegung: Stellt das ZBP seine Rechnung nach Vertragsschluss auf einen anderen als den Kunden aus, ist darin grundsätzlich keine Änderung des Vertragspartners und insbesondere auch keine Entlassung des Kunden aus dessen Zahlungsverpflichtung zu sehen. Wird die Rechnung vom ZBP an einen Dritten versendet, ist darin nur das Einverständnis zu dessen Schuldbeitritt, nicht aber zu einer Vertragsübernahme zu sehen.

Bitte achten Sie auf die korrekte Rechnungsanschrift. Eine nachträgliche Änderung der Rechnungsanschrift, wird sofern noch möglich, mit einer Aufwandspauschale von € 25,- netto berechnet.

§ 4 Vertragsgegenstand:

Marketing- und Rekrutierungsaktivitäten: Das ZBP bietet Kunden Produkte und Dienstleistungen in Bezug auf Marketing- und Rekrutierungsaktivitäten wie Stelleninserate, Suchaufträge, Karriereevents und Personalmarketing. Die aktuellen Produkte und Dienstleistungen sind auf der Webseite des ZBP und der ZBP Karriereplattform veröffentlicht.

Veranstaltungen und Messen: Das ZBP ermöglicht für Kunden die Organisation von bzw. die Teilnahme an Messen und sonstigen Veranstaltungen, die Studierende und Absolventen sowie potenzielle Arbeitgeber und Serviceeinrichtungen im Bereich Berufsorientierung und Berufseinstieg zusammenführen.

ZBP Karriereplattform: Die ZBP Karriereplattform enthält Profile von Unternehmen und von Studierenden und Absolventen tertiärer Bildungseinrichtungen, die verschiedene Services des ZBP im Bereich Berufsorientierung, Berufseinstieg, Berufswechsel und Karriereplanung in Anspruch nehmen oder an solchen Services interessiert sind und sich auf der ZBP Karriereplattform registriert haben („Studierende und Absolventen“ oder „Nutzer“). Die ZBP Karriereplattform enthält eine Stellenbörse mit dem Schwerpunkt auf Wirtschaft und Wirtschaftsrecht sowie ein Veranstaltungsmanagement mit Such- und Archivierungsfunktion. Kunden können über die ZBP Karriereplattform Stelleninserate erstellen und publizieren, ein Profil erstellen, oder Karriereveranstaltungen und Promotion-Pakete für Karriereevents buchen.

ZBP Community: Auf der ZBP Karriereplattform können Kunden auch eine Online-Kommunikationsplattform („ZBP Community“) benutzen. Die Teilnahme an der ZBP Community ist nach Freischaltung des Accounts für diese Funktion durch das ZBP und dem Beitritt des Kunden in der entsprechenden Community möglich. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung oder Teilnahme in der ZBP Community.

Partnerschaft: Das ZBP bietet Kunden über den Erwerb einer Partnerschaft den begünstigen Zugang zu gewissen Produkten und Dienstleistungen. Der Leistungsumfang und die Arten der Partnerschaft (basic/premium/supreme) finden sich auf der Webseite des ZBP und der ZBP Karriereplattform.

§ 5 Leistungserbringung durch das ZBP:

Leistungszeiten: Die Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen durch das ZBP erfolgt binnen angemessener Frist. Genannte Leistungszeiten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit wird durch das ZBP schriftlich bestätigt. Leistungszeiten verlängern sich um eine jeweils individuell zu vereinbarende Frist, wenn der Kunde eine geschuldete Mitwirkungshandlung nicht vornimmt.

Im Falle unverbindlicher Leistungszeiten ist das ZBP mit der Leistungserbringung erst dann in Verzug, wenn der Kunde unter Angabe einer angemessenen Nachfrist mahnt, diese Frist erfolglos abläuft und die weiteren, gesetzlichen Verzugsvoraussetzungen vorliegen. Geringfügige Überschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

Leistungen des ZBP erfolgen immer unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Leistungserbringung durch Lieferanten des ZBP. Verzögerungen oder Ausfälle durch ein Verschulden eines Lieferanten des ZBP ohne eigenes Mitverschulden durch das ZBP stellen kein Verschulden des ZBP dar.

Höhere Gewalt: Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt oder ähnlicher, nach Vertragsschluss entstehender vom ZBP nicht zu beeinflussender Umstände, wie z. B. Streiks, behördliche Anordnungen, selbst wenn sie bei Lieferanten des ZBP eintreten, hat das ZBP nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, längstens jedoch um bis zu sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist sind beide Parteien berechtigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn einer Partei durch die Verzögerung erhebliche Nachteile entstehen.

Teilleistungen: Das ZBP ist zur Teilleistung berechtigt, soweit dies dem Kunden zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teilleistungen ist das ZBP berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

Vom Kunden zu vertretender Verzug: Wird die Erbringung einer vertraglichen (Teil-)Leistung auf Wunsch des Kunden oder durch eine Unterlassung von erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden verzögert, nimmt der Kunde die vertraglich geschuldete (Teil-)Leistung nicht ab oder wird die (Teil-)Leistung wegen Zahlungsverzuges des Kunden nicht durchgeführt, so ist das ZBP berechtigt, Ersatz der dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu verlangen. Die Möglichkeiten des ZBP, aufgrund der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen, bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden:

Soweit für die Wirksamkeit oder die Ausführung eines Vertrages besondere Genehmigungen, Lizenzen (z. B. für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke), Gutachten oder ähnliches erforderlich sind, hat diese der Kunde einzuholen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, alle nach dem Vertrag oder Treu und Glauben geschuldeten Mitwirkungshandlungen, insbesondere von ihm zu erbringenden Leistungen wie die Übersendung von Bildmaterial, die Freigabe von Druckaufträgen oder die Mitwirkung bei Veranstaltungen, rechtzeitig zu erbringen.

§ 7 Besondere Bestimmungen für Partnerschaften:

Beginn, Dauer, Kündigung: Die Partnerschaft gilt für das laufende Kalenderjahr, unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung der Partnerschaft oder ein Wechsel von einer Basic- zu einer Premium- oder einer Supreme-Partnerschaft kann jeweils zum Jahresende erfolgen und muss dem ZBP mindestens einen Monat vorher, somit spätestens am 30. November (einlangend) schriftlich mitgeteilt werden. Alle aus einer Partnerschaft resultierenden Ansprüche auf Leistungen gelten für das jeweilige Kalenderjahr, für das die Partnerschaft abgeschlossen wurde und verlieren, auch wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden, danach ihre Gültigkeit.

Jährliche Anpassung von Leistungen und/oder Preisen: Das ZBP hat das Recht einer Anpassung der jeweils für Folgejahre geltenden Preise oder Leistungen, wenn diese Änderungen dem Kunden bis längstens 31. Oktober bekanntgegeben werden und der Vertrag über die Partnerschaft nicht vom Kunden bis 30. November gekündigt wird.

§ 8 Besondere Bestimmungen für Inserate:

Kundenkreis: Stellenanzeigen dürfen nur von Kunden geschalten werden, die eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen für Studierende und Absolventen inserieren. Stellenanzeigen für andere Unternehmen oder Anzeigen von Unternehmen, die für eine Tätigkeit in einem Strukturvertrieb im Finanzdienstleistungsbereich werben, sind nicht zulässig.

Inhalt von Anzeigen,  Rügepflicht:  Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt seiner Inserate. Der Kunde hat die vom ZBP veröffentlichten Inserate nach der ersten Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 24 Stunden zu rügen. Unterlässt er die Mängelrüge, so gilt die Veröffentlichung durch das ZBP in der entsprechenden Form als genehmigt.

Verlinkung, Suchprofile: Bei Stellenanzeigen darf ein Link auf die Website des Kunden, nicht aber ein Link zu Websites anderer Unternehmen oder auf andere Karriereplattformen hinterlegt werden. Pro Stellenanzeige darf jeweils nur ein Suchprofil veröffentlicht werden.

Verpflichtende Angaben: Alle Stelleninserate haben den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, insbesondere die verpflichtende Gehaltsangabe und geschlechtergerechte Formulierungen zu enthalten.

Der Kunde hat das ZBP bei nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Inseraten schaden- und klaglos zu halten.

Dauer und Zeitpunkt der Veröffentlichung von Inseraten: Die Veröffentlichung von Inseraten erfolgt binnen 48 Stunden (ohne Einrechnung von Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen) nach Abschluss des Vertrages. Inserate werden für einen Veröffentlichungszeitraum von 6 Wochen abgeschlossen. Wird ein Inserat vom Kunden vor Ablauf von sechs Wochen offline gestellt, so führt dies zu keiner Reduktion des Entgelts.

Änderung von Inseraten: Das ZBP wird auf Wunsch des Kunden während des Veröffentlichungszeitraums Änderungen an Stellenanzeigen des Kunden auf der Karriereplattform vornehmen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität des Inserats betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Änderungen, die mit geringem Aufwand zu bewirken sind, werden kostenfrei durchgeführt. Für alle anderen Änderungen wird das ZBP dem Kunden ein entsprechendes Anbot für die Durchführung der Änderung übermitteln.

§ 9 Besondere Bestimmung für Suchaufträge (Direct Search):

Leistungsumfang: Bei Suchaufträgen erbringt das ZBP die mit dem Kunden vereinbarten Suchleistungen laut Auftragsbestätigung. Diese Leistungen können die Gestaltung und/oder die Schaltung eines Inserates, die Durchsicht der Karriereplattform auf geeignete Bewerber, das Ansprechen geeigneter Personen und die Vorselektion von interessierten Bewerbern umfassen.

Änderung von Suchaufträgen: Das bei Auftragserteilung vereinbarte Anforderungsprofil kann vom Kunden nicht nachträglich geändert werden. Im Falle einer Änderung des Anforderungsprofils muss ein neuer entgeltlicher Suchauftrag erteilt werden.

Kontaktaufnahme mit  Bewerbern: Um eine erfolgreiche Abwicklung des Suchauftrages zu erleichtern, verpflichtet sich der Kunde, die ihm vom ZBP bekanntgegebenen Bewerber innerhalb von 10 Tagen zu kontaktieren.

Verrechnung: 2/3 des vereinbarten Entgelts werden bei Auftragsbestätigung durch das ZBP in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. Dieser Teil des Preises wird auch dann geschuldet, wenn die vereinbarten Suchmaßnahmen zu keinem Erfolg geführt haben und keine mit den vorab definierten Suchkriterien des Kunden übereinstimmenden Profile von interessierten Bewerbern gefunden werden konnten.

Das dritte 1/3 des vereinbarten Preises wird bei Übersendung von mindestens einem, den vorab definierten Suchkriterien entsprechenden, Lebenslauf durch das ZBP in Rechnung gestellt und ist sofort fällig.

§ 10 Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen und Messen:

Teilnahme: Die Teilnahme an Veranstaltungen und Messen steht lediglich Kunden offen, die Werbung für sich als Arbeitgeber von Hochschulabsolventen machen wollen. Nicht zugelassen werden Unternehmen, die für andere Arbeitgeber oder für eine Tätigkeit in einem Strukturvertrieb im Finanzdienstleistungsbereich werben. Das ZBP entscheidet nach eigenem Ermessen über die Zulassung.

Zuweisung von Flächen und Räumen für Präsenzveranstaltungen: Die Zuweisung von Ausstellungsflächen und Räumen bei Veranstaltungen und Messen erfolgt durch das ZBP. Das ZBP behält sich vor, dem Kunden abweichend von der Bestätigung Ausstellungsflächen und Räume in anderer Lage zuzuweisen, die Größe seiner Ausstellungsfläche und Räume zu ändern und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen.

Hausordnung und sonstige Regeln: Bei Verträgen über die Organisation von oder Teilnahme an Veranstaltungen und Messen ist die jeweils gültige Hausordnung des Veranstaltungsortes Vertragsbestandteil. Vertragsbestandteil sind auch allfällige Regelungen über Standaufbau, Brandschutz und weitere sicherheitsrelevante und organisatorische Aspekte der Veranstaltung. Befragungen und das Verteilen von Prospekten, Flugblättern, Mustern u. Ä. seitens des Kunden sind vom ZBP zu genehmigen und nur in den dem Kunden zugeteilten Räumlichkeiten zulässig.

Haftungsausschluss: Das ZBP übernimmt keine Haftung für das Ausstellungsgut, Equipment und die Standeinrichtung und schließt auch für seine Mitarbeiter jede Haftung für Schäden daran, soweit gesetzlich zulässig, aus. Weiter schließt das ZBP - soweit gesetzlich zulässig - die Haftung für Schäden aus, die dem Kunden durch irrtümliche Angaben bei der Raum- und Promotionsflächenzuweisung, durch Kommunikationsveränderungen, Branding und sonstige fehlerhafte Dienstleistungen entstehen.

Änderungsvorbehalt: Das ZBP behält sich die Absage oder Verschiebung von Messen und anderen Veranstaltungen bis 21 Tage nach Ablauf der Anmeldefrist für die jeweilige Veranstaltung vor. Nach Ablauf dieser Frist wird das ZBP Veranstaltungen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes absagen oder verschieben. Der Kunde wird über Änderungen umgehend informiert und über alternative Angebote in Kenntnis gesetzt. Falls der Kunde alternative Angebote nicht annehmen möchte, hat er das Recht, die Rückerstattung eines bereits geleisteten Entgelts zu verlangen. Bei Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung haftet das ZBP jedenfalls nicht für allfällige Folgekosten des Kunden.

§ 11 Besondere Bestimmungen für die Nutzung der ZBP Karriereplattform:

Mitwirkungs- und Meldepflichten: Der Kunde ist verpflichtet, das ZBP unverzüglich erkennbare Mängel, Schäden oder Störungen der ZBP Karriereplattform mitzuteilen und alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die ein Feststellen der Mängel oder Schäden sowie das Beseitigen der Störung erleichtern und beschleunigen.

Respektvoller Umgang: Der Kunde verpflichtet sich zu friedlichem und respektvollem Umgang mit allen Teilnehmern der ZBP Community.

Profilzweck: Das Nutzen des Profils sowie anderer Funktionen der ZBP Karriereplattform durch einen Kunden zu einem anderen Zweck als für das Anbahnen eines Dienstverhältnisses für in seinem Unternehmen tatsächlich verfügbare freie Stellen ist unzulässig.

Zugriff auf Profile von Studierenden und Absolventen („Nutzer-Profile“): Nach Freigabe durch das ZBP können Kunden auf Profile von Nutzern, die sich zu einer bestimmten Veranstaltung des Kunden angemeldet haben oder die sich auf ein Inserat des Kunden beworben haben, und – nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts und befristet auf den vereinbarten Zeitraum – auf diese Nutzer-Profile der Karriereplattform zugreifen und diese nach bestimmten Kriterien filtern. Der Zugriff ist nur auf Profile jener Nutzer möglich, die dieser Verwendung ihrer Daten zugestimmt haben.

Der Zugriff auf Nutzer-Profile wird dem Kunden durch Erteilen eines Zugriffscodes (Benutzerkennung, Passwort) ermöglicht. Der Zugriff auf die Profile ist für jeden erteilten Zugriffscode jeweils nur einer natürlichen Person, deren Name dem ZBP mitzuteilen ist, erlaubt.

Keine Weitergabe von Informationen: Die Weitergabe von Informationen aus der Karriereplattform, insbesondere von Nutzer-Profilen, an Dritte ist untersagt.

Schutz der Zugangsdaten: Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangscodes für den Zugang zur ZBP Karriereplattform, insbesondere die Daten für die Nutzung der ZBP Community und den Zugriff auf Nutzer-Profile, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und trägt bei Verletzung dieser Verpflichtung die Verantwortung für die missbräuchliche Verwendung des Zugangs durch Dritte.

Profildaten: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm registrierten Profildaten.

Kein Verstoß gegen Rechte Dritter und geltendes Recht: Der Kunde verpflichtet sich, keine Profilbestandteile, Inserate oder sonstige Beiträge zu veröffentlichen, die gegen Rechte Dritter oder gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere gegen Immaterialgüterrechte, gegen die guten Sitten oder gegen strafrechtliche Bestimmungen.

Verboten sind daher insbesondere: Verwendung von geschützten Zeichen als Benutzername (Nickname); Veröffentlichung beleidigender oder unwahrer Inhalte; Versendung von Spam über das System; Vornahme von Handlungen, die die System- oder Netzwerksicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z. B. Verschaffen eines unautorisierten Zugriffs oder Einschleusen eines Virus); Vornahme wettbewerbswidriger Handlungen; mehrfache Einstellung eines Beitrages (Verbot von Doppelpostings); Veröffentlichung von Presseartikeln ohne die erforderliche Zustimmung des Urhebers; Werbung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch das ZBP; Veröffentlichung von Homepage-URLs und Adress- bzw. Kontaktdaten außerhalb des Benutzer-Profils.

Prüfungspflicht: Der Kunde verpflichtet sich, vor der Veröffentlichung von Beiträgen zu überprüfen, ob diese Angaben enthalten, die er nicht veröffentlichen möchte. Beiträge können in Suchmaschinen erfasst und damit weltweit zugreifbar gemacht werden.

Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur solcher Suchmaschineneinträge gegenüber dem ZBP ist ausgeschlossen.

Haftungsfreistellung: Sollte das ZBP wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden, die aus vom Kunden eingestellten Beiträgen resultieren und/oder aus der Nutzung der Dienste des ZBP durch den Kunden entstehen, verpflichtet sich der Kunde, das ZBP von jeglichen Ansprüchen freizustellen und dem ZBP die aus der möglichen Rechtsverletzung resultierenden Kosten zu ersetzen.

Das ZBP wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt und hat das Recht, hierfür vom Kunden einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Der Kunde ist verpflichtet, das ZBP nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Weitergehende Rechte einschließlich Schadenersatzansprüche des ZBP bleiben unberührt.

Wenn ein Kunde die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.

Änderungsvorbehalt: Das ZBP behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der ZBP Karriereplattform zu ändern und zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Inaktivität: Das ZBP hat das Recht Firmenprofile eines Kunden offline zu stellen, wenn dieser in den letzten 12 Monaten keinen Auftrag an das ZBP erteilt hat.

§ 12 Vertragsauflösung:

Einvernehmliche Vertragsauflösung, Stornoregelung: Das ZBP kann nach freiem Ermessen der Aufhebung eines kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses mit dem Kunden zustimmen. In diesem Fall ist das ZBP berechtigt, eine Stornogebühr als pauschalen Ersatz der verursachten Kosten in Höhe von mindestens 30 % des vom Kunden geschuldeten Entgelts ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten zu fordern. Stimmt das ZBP dem Kunden über eine Auflösung von Verträgen über die kostenpflichtige Teilnahme an Veranstaltungen und Messen zu, anerkennt der Kunde, ohne einen Nachweis zu fordern, einen Anspruch des ZBP auf eine Stornogebühr in  Höhe von 100 % (0 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn), 80 % (31 – 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn), 50 % (61 – 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn) oder 25 % (91 – 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn) der anfallenden bzw. bereits bezahlten Teilnahmegebühr (samt Nebenkosten) als pauschalen Ersatz für die verursachten Kosten zu entrichten. Weitere Forderungen sind vorbehalten.

Fristlose Vertragsauflösung durch das ZBP: Das ZBP ist jederzeit befugt, den Vertrag fristlos aufzulösen, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht oder einer Mitwirkungsverpflichtung nach Mahnung unter Nachfristsetzung nicht nachkommt oder bei sonstigen beharrlichen oder schwerwiegenden Vertragsverletzungen. Ein Verstoß gegen die Pflichten gemäß § 11 gilt jedenfalls als schwerwiegende Vertragsverletzung.

Die Zahlungspflicht des Kunden für bereits erbrachte Leistungen und betriebenen Aufwand des ZBP bleibt hiervon unberührt. Bei fristloser Vertragsauflösung von Verträgen, welche die Teilnahme an Veranstaltungen oder Messen zum Inhalt haben, steht das ZBP ein Entschädigungsanspruch in Höhe der bei einvernehmlicher Auflösung geschuldeten Stornogebühr zu.

Bei Verstoß gegen die Pflichten gemäß § 11 hat das ZBP das Recht, zunächst anstelle der Auflösung des Vertragsverhältnisses folgende Sanktionen zu verhängen: Löschung oder Abänderung von eingestellten Inhalten, Ausspruch einer Abmahnung oder Sperre des Zugangs zur ZBP Karriereplattform und/oder der ZBP Community. Für die Sanktion der Sperre des Zugangs genügt ein hinreichender Verdacht, dass der betroffene Kunde gegen die mit der Nutzung verbundenen Pflichten verstößt. Der Kunde kann die Sperre abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

§ 13 Urheberrecht:

Das Urheberrecht an den Unterlagen des ZBP steht ausschließlich dem ZBP zu.

Das Urheberrecht für durch den Kunden auf der ZBP Community veröffentlichte und urheberrechtlich geschützte Beiträge verbleibt beim Kunden. Dieser räumt dem ZBP mit Einstellung eines Beitrags das Recht ein, den Beitrag dauerhaft auf seinen Webseiten zur Verfügung zu stellen. Dieses Nutzungsrecht bleibt auch im Falle einer Kündigung des Community-Accounts bestehen.

Soweit Leistungen des ZBP nach Anweisung oder Vorgaben des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde das ZBP von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte geltend gemacht werden.

§ 14 Datenschutz:

Anwendbares Datenschutzrecht: Das ZBP verarbeitet personenbezogene Daten in Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten („DSGVO“) und dem österreichischen Datenschutzgesetz in der geltenden Fassung. Nähere Informationen zur Verarbeitung von Daten in Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Abschluss und der Abwicklung von Geschäften mit Interessenten und Geschäftspartnern sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Mitwirkung bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten: Gibt der Kunde dem ZBP in Zusammenhang mit der Anbahnung oder beim Abschluss eines Vertrags oder im Rahmen der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten dritter Personen bekannt, die für ihn tätig sind oder derer er sich sonst im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeiten bedient‚ (z. B. vertretungsbefugte Personen, Ansprechpartner), ist er verpflichtet, den betreffenden Personen unverzüglich alle Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten durch das ZBP, die in der Datenschutzerklärung des ZBP bereitgestellt werden, zur Kenntnis zu bringen.

§ 15 Bestimmungen für die Auftragsverarbeitung bei Veröffentlichung von Stelleninseraten und Veranstaltungsinformationen, Bewerbermanagement und Abwicklung von Eventanmeldungen:

Gegenstand, Art und Zweck der Auftragsverarbeitung: Das ZBP veröffentlicht im Auftrag des Kunden Stelleninserate des Kunden oder Ankündigungen von ihn betreffenden Veranstaltungen im Internet, wobei regelmäßig auch personenbezogene Daten von Personen offengelegt werden, welche der Kunde als seine Vertreter oder als Ansprechpartner in Bezug auf die ausgeschriebene Stelle oder die angekündigte Veranstaltung benannt hat. Überdies bietet das ZBP dem Kunden die Möglichkeit, Stellenbewerbungen und Veranstaltungs- bzw. Eventanmeldungen von Nutzern über die ZBP Karriereplattform zu bearbeiten und abzuwickeln.

Betroffene Personen, Art der Daten: Von der im Auftrag des Kunden vorgenommenen Verarbeitung betroffen sind

  1. Dienstnehmer des Kunden oder sonstige Personen, die für den Kunden – auf welcher Rechtsgrundlage auch immer – tätig sind: Von der Auftragsverarbeitung erfasste Datenkategorien sind Namen und Kontaktdaten der betroffenen Personen sowie deren Unternehmenszugehörigkeit und Korrespondenzinhalte;
  2. Nutzer: Von der Auftragsverarbeitung erfasste Datenkategorien in Hinblick auf diese betroffenen Personen sind: Name, Kontaktdaten, Nationalität, Daten zu Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnissen, Hobbys und Interessen sowie Korrespondenzinhalte.

Dauer der Auftragsverarbeitung: Die Auftragsverarbeitung des ZBP endet mit der Löschung des Kundenkontos des Kunden.

Weisungsgebundenheit des ZBP: Das ZBP als Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, Daten nur im Rahmen des vom Kunden erteilten Auftrags zu verwenden und auf die Verarbeitung der Daten gerichteten Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten. Erhält das ZBP einen gerichtlichen oder sonstigen behördlichen Auftrag, Daten herauszugeben, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, so hat es, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren und das Gericht oder sonstige Behörde an diesen zu verweisen. Das ZBP informiert den Kunden unverzüglich, falls es der Ansicht ist, eine Weisung des Kunden verstoße gegen Bestimmungen der DSGVO oder sonstige zwingende Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union oder des österreichischen Datenschutzrechts.

Vertraulichkeit: Das ZBP gewährleistet, dass sich die in seinem Unternehmen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder sonst einer angemessenen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Datensicherheit: Das ZBP sichert zu, dass in seinem Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen wurden.

Betroffenenrechte: Das ZBP ergreift die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Kunde die Rechte, die betroffenen Personen gegebenenfalls nach den Artikeln 12 bis 22 DSGVO zustehen, ordnungsgemäß erfüllen kann.

Unterstützungspflicht: Das ZBP ist unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen verpflichtet, den Kunden bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten zu unterstützen.

Informations- und Kontrollrechte des Kunden: Das ZBP ist verpflichtet, dem Kunden auf dessen Verlangen die erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem § 15 genannten Verpflichtungen bereitzustellen und Überprüfungen - einschließlich Inspektionen -, die vom Kunden oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, zu ermöglichen.

Rückgabe oder Löschung: Das ZBP wird nach Beendigung der Auftragsverarbeitung alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, nach Wahl des Kunden unverzüglich löschen oder an den Kunden herausgeben.

Pflichten des Kunden: Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art 6 Abs 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art 12 bis 22 DSGVO ist allein der Kunde verantwortlich.

Ort der Durchführung der Datenverarbeitung: Die Auftragsdatenverarbeitung wird über Datenverarbeitungsanlagen („Server“) durchgeführt, die sich physisch in der Schweiz befinden. Die Übermittlung von Daten in die Schweiz ist von einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß Art 45 Abs 1 DSGVO („Entscheidung der Kommission 2000/518/EG über die Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten in der Schweiz“, ABl. L 2000/215, 1) gedeckt.

Darüber hinaus zieht das ZBP fallweise Auftragsverarbeiter gemäß Art 28 DSGVO hinzu, welche ihren Sitz auch in einem anderen Drittland haben können. Sollten Daten in ein Drittland übermittelt werden, geschieht dies entweder auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission gemäß Art 45 DSGVO oder aufgrund abgeschlossener Standardvertragsklauseln gemäß Art 46 Abs 2 lit c DSGVO.

Subauftragsverarbeiter: Das ZBP nimmt zum Betrieb sowie zur Wartung und Weiterentwicklung der ZBP Karriereplattform die Talentwerk AG, Rosenbergstrasse 60, 9000 St. Gallen, Schweiz, als Dienstleister in Anspruch. Die Talentwerk AG kann in Ausführung ihrer Tätigkeiten mitunter beiläufige Kenntnis von den im Auftrag des Kunden verarbeiteten Daten erhalten und wird in diesem Sinne als Subauftragsverarbeiter des ZBP tätig. Der Kunde stimmt der Inanspruchnahme der Talentwerk AG als Subauftragsverarbeiter ausdrücklich zu. Im Übrigen nimmt das ZBP ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Kunden keine weiteren Auftragsverarbeiter in Anspruch.

§ 16 Haftungsausschluss:

Keine Gewährleistung: Ansprüche aus Gewährleistung gegen das ZBP sind ausgeschlossen.

Haftungsausschluss für leichtes Verschulden: Die Haftung des ZBP für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Den Nachweis für ein Verschulden des ZBP hat der Kunde zu erbringen.

Keine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden: Die Haftung des ZBP ist auf den positiven Schaden beschränkt. Jegliche Haftung für entgangenen Gewinn oder für mittelbare Folgeschäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen und ein allfälliger Ersatzanspruch der Höhe nach mit der Summe Entgelt der letzten zwölf Monate vor dem Schadenseintritt begrenzt.

Verjährung: Schadenersatzforderungen verjähren sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber ein Jahr nach Leistungserbringung.

Kein Erfolgsversprechen: Das ZBP garantiert nicht das Zustandekommen eines Dienstvertrages oder eine Mindestzahl oder -qualität von Bewerbungen oder Profilen und haftet auch nicht für Investitionen, die vom Kunden im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss, z. B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen, getätigt wurden. Ebenso wenig gewährleistet das ZBP eine bestimmte Anzahl von Antworten oder eine bestimmte Anzahl von Profilen mit einem bestimmten Suchkriterium.

Keine Prüfpflicht: Eine Prüfung der Unterlagen, die dem ZBP vom Kunden oder von Bewerbern übermittelt werden, ist nicht Teil der vertraglichen Leistung. Bewerber selbst werden insbesondere im Hinblick auf Ihre berufliche Eignung nicht geprüft. Eine Haftung für die Richtigkeit solcher Inhalte und Angaben durch den Bewerber ist daher ausgeschlossen.

Keine Haftung für Inhalte: Das ZBP übernimmt keinerlei Haftung für Inhalte, welche von Kunden oder anderen Nutzern auf der ZBP Karriereplattform (einschließlich in der ZBP Community) veröffentlicht werden. Dies betrifft insbesondere die Richtigkeit der veröffentlichen Informationen.

Keine Haftung für störungsfreien Betrieb der ZBP Karriereplattform: Das ZBP ist bemüht, die ZBP Karriereplattform möglichst störungsfrei zum Abruf anzubieten. Das ZBP übernimmt aber keine Gewähr und auch keine Haftung für den störungsfreien Betrieb der ZBP Karriereplattform, den Verlust oder die Beschädigung von durch den Kunden auf die Plattform eingebrachten Inhalten sowie dafür, dass die ZBP Karriereplattform frei von Computerviren oder anderen schädigenden Mechanismen ist.

Die elektronische Übertragung und der Versand jeglicher Daten erfolgen auf Gefahr des Kunden.

Das ZBP übernimmt keine Kosten für den Fall, dass für den Gebrauch der ZBP Karriereplattform, der Profile oder deren Inhalte zusätzliche Dienstleistungen, Hardware oder Daten notwendig werden.

Haftungsausschluss bei Druckaufträgen: Das ZBP haftet nicht für Satz- und sonstige Fehler in Korrekturabzügen und Andrucken, die vom Kunden freigegeben wurden.

Haftungsausschluss für zur Erfüllung des Auftrages überlassene Gegenstände: Für vom Kunden zur Erfüllung eines Auftrages überlassene Gegenstände (Filme, Datenträger etc.) ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Nach Ablauf eines Zeitraums von 2 Jahren ist das ZBP zur Vernichtung solcher Gegenstände ohne gesonderte Benachrichtigung des Kunden ermächtigt.

§ 17 Schlussbestimmungen:

Vertragsänderungen: Vertragsänderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformgebots.

Unwirksamkeit: Bei Unwirksamkeit einer AGB-Bestimmung bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Schriftlichkeit: Das ZBP kommuniziert mit dem Kunden mündlich oder schriftlich. Unter Schriftlichkeit wird die Kommunikation per Brief oder E-Mail sowie jegliche Kommunikationsformen auf der ZBP Karriereplattform verstanden.

Kontaktadresse: Kunden können das ZBP über folgende Adresse kontaktieren: WU ZBP Career Center GmbH, Welthandelsplatz 1, Gebäude LC, 1020 Wien, Österreich, office(at)zbp(dot)at.

Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Leistungen ist der vom ZBP in der Auftragsbestätigung genannte Ort. Ist in der Auftragsbestätigung kein Erfüllungsort angegeben, ist der Erfüllungsort Wien.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für 1010 Wien zuständige Gericht.